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Änderungen im Bauvertragsrecht – stärkere Rechte für Bauherren

 

 Zum 01.01.2018 ist die große Reform des Bauvertragsrechts in Kraft getreten. Seit 1. Januar 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht: Aus dem alten Werkvertrag wurden der  Bauvertrag, der  Werkvertrag und der  Verbraucherbauvertrag.

 

Ab diesem Datum gilt das neue Recht für alle Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. Liegt ein Verbraucherbauvertrag vor, muss dieser in Textform abgeschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist mit dieser Gesetzesänderung erstmalig im BGB klar geregelt, bei dem die Rechte der Bauherren (Verbraucher) gegenüber dem Bauunternehmen deutlich gestärkt werden.

 

„Der private Bauherr wird nun viel besser vor zweifelhaften Sonderangeboten und vor eigenen übereilten Entscheidungen geschützt.“

 

Ab Anfang 2018 hat der Bauherr bei Vertragsunterzeichnung einen Anspruch auf eine Baubeschreibung mit den wesentlichen Eigenschaften des angebotenen Werkes vor Vertragsabschluss ausgehändigt zu bekommen.

 

„Bei der Firma GE-ES Bauen und Wohnen ist dieses schon seit mehreren  

  Jahren gängige Praxis.“

 

„Zum Schutz der Bauherren sind seit langem die neuen Regelungen in sämtlichen Bauerstellungsverträgen der Fa. GE-ES Bauen und Wohnen aufgenommen.“ Lässt sich eine Baufirma nicht auf die neuen Regeln ein, raten wir Ihnen sich eine andere Firma zu suchen.

 

Das neue Bauvertragsrecht räumt privaten Bauherren darüber hinaus ein Widerrufsrecht ein. Künftig können sie entsprechende Bauverträge 14 Tage nach Abschluss widerrufen. Vor Vertragsabschluss muss der Unternehmer seine Kunden ausdrücklich über sein Widerrufsrecht belehren. Sofern die Widerrufsklausel in den Bauverträgen fehlt, ist ein Widerruf sogar bis zu zwölf Monate und 14 Tagen nach Vertragsschluss möglich.

 

Sämtliche Baufirmen, Generalunternehmer und Generalübernehmer müssen ihren Baukunden zukünftig rechtzeitig vor der Vertragsunterschrift eine Baubeschreibung mit den wesentlichen Merkmalen

  • des Objektes und
  • der Angaben zu Art und Umfang der angebotenen Leistungen
  • der Gebäudedaten
  • zu den Plänen mit Raum- und Flächenangaben
  • der Grundrisse sowie
  • zu den Angaben zur Beschreibung der Baukonstruktion aller wesentlichen Gewerke

aushändigen, damit genügend Zeit bleibt, das Angebot prüfen und vergleichen zu können.

 

Ab Januar 2018 muss die Baufirma verbindlich zusagen, wann der Bau fertig ist bzw. die Dauer der Bauausführung bis zur Fertigstellung nennen. Die konkrete Angabe des Fertigstellungstermins ist für Bauherren enorm wichtig, um die Finanzierung (Bauzeitzinsen) und die rechtzeitige Wohnungskündigung bzw. den Umzug planen zu können. 

 

Baufirmen müssen laut neuem 2018-er Bauvertragsrecht künftig Nachweise über die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften übergeben. Dieses Vorgehen wird bei der Fa. GE-ES Bauen und Wohnen schon seit Jahren so praktiziert. Zu diesen Nachweisen zählen Genehmigungsplanungen und Nachweise zur Energieeinsparverordnung (EnEV), Lüftungskonzept und viele weitere Unterlagen, die den Bauherren nach Baufertigstellung gesammelt im Original durch uns übergeben werden.
 

Wir, die Fa. GE-ES Bauen und Wohnen, sind darauf stolz: “Bauherren, die in der Vergangenheit mit uns gebaut haben, haben die Vorteile des neuen Bauvertragsrechts bereits vollumfänglich vor der großen Reform des Bauvertragsrechts genossen.“